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Bedeutung von „arbiträr“
Das Adjektiv „arbiträr“ bedeutet „willkürlich“ oder „beliebig“. Du kannst damit Entscheidungen und Handlungen beschreiben, die ohne nachvollziehbare Gründe erfolgten.
Negative Auslegungen des Wortes wären „unbegründet“, „launenhaft“, „subjektiv“ und „gutsherrenartig“. Und in diesem Kontext wird es auch häufig verwendet.
Wortherkunft
Etymlogisch betrachtet stammt der Begriff „arbiträr“ aus der lateinischen Sprache. Übersetzt bedeutet „arbitrarius“ ebenfalls „willkürlich“ und leitet sich vom Substantiv „arbiter“ („Richter“) ab.
Im alten Rom verwendete man es, um die Entscheidungen von Richtern zu benennen, die nach deren eigenem Ermessen, also willkürlich und subjektiv erfolgten.
Worttrennung
- ar·bi·t·rär
Aussprache (nach IPA)
- aʁbiˈtʁɛːɐ̯
Beispielsätze
Bei der Wahl der Farben schien der Raumausstatter ziemlich arbiträr vorgegangen zu sein.
Die Vorschrift, nur mit professionellen Kameras fotografieren zu dürfen, wirkte auf viele Besucher des Museums arbiträr.
Der Sieger des Wettbewerbs schien durch die Schiedsrichter arbiträr bestimmt worden zu sein.