im Übrigen / im übrigen

Groß oder klein...

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Korrekte Schreibweise

  • im Übrigen – großgeschrieben

Die Großschreibung gilt nur bei Verwendung als Adverb. Verwendest Du „übrig“ im Sinn von „restlich“ (also als Adjektiv), dann wird es kleingeschrieben (siehe Beispielsätze).

Bedeutung

  • daneben, außerdem
  • ansonsten, darüber hinaus, nebenbei bemerkt

Worttrennung

  • im Üb·ri·gen

Aussprache (nach IPA)

  • ɪm ˈyːbʁiɡn̩

Beispielsätze

Er tat im Übrigen sein Möglichstes, um das Problem zu lösen.

Im Übrigen vertrete ich die Ansicht, dass Rechtschreibreformen problematisch sein können. Max war im Übrigen der gleichen Meinung.

Im übrigen Europa schien die Sonne. [Hier wird „übrigen“ als Adjektiv eingesetzt und daher kleingeschrieben.]

Historie der Rechtschreibreformen

  • Bis 1996: im übrigen (Kleinschreibung)
  • Reformschreibung 1996 bis 2004/2006: im Übrigen (Großschreibung)
  • Reformschreibung 2004/2006 bis jetzt: im Übrigen (Großschreibung)

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